5 Treffer in 5 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: Widerruf der Corona-Soforthilfe bei fehlendem Liquiditätsengpass und Überkompensation
Urteil vom 20.10.2025 – W 8 K 25.1531
VG Würzburg: Widerruf und Rückforderung einer Corona-Soforthilfe bei fehlendem Liquiditätsengpass und zweckwidriger Verwendung
Urteil vom 20.10.2025 – W 8 K 25.1530
VG Würzburg: Keine Anrechnung von Personalkosten bei der Ermittlung des betrieblichen Liquiditätsengpasses für Corona-Soforthilfe
Urteil vom 20.10.2025 – W 8 K 25.1464
VG Würzburg: Coronavirus, SARS-CoV-2, Gerichtsbescheid, Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, Liquiditätsengpass, Auslegung des Bewilligungsbescheides, maßgeblicher Zeitpunkt des Bescheidserlasses, Betrachtung „ex post“ im Nachhinein, Förderung nur für tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass, intendiertes Widerrufsermessen, kein schutzwürdiges Vertrauen, keine Verfristung, keine Verwirkung, keine Grundrechtsverletzung, keine Willkür, Rückzahlungsverpflichtung, keine Rechtswidrigkeit durch, angeblich häufige, Versäumung der einjährigen Widerrufsfrist in anderen Verfahren, maßgebliches Verhalten der zuständigen Behörde in ihrem Kompetenzbereich, mögliche europarechtliche Auswirkungen aufs Widerrufsverfahren, keine andere Beurteilung durch Bericht des Bundesrechnungshofs, Widerruf von Subventionen, Zweckverfehlung der Förderung, Verwaltungspraxis, Vertrauensschutz, Gleichbehandlungsgrundsatz
Gerichtsbescheid vom 07.04.2026 – W 8 K 25.235
VG Würzburg: Coronavirus, SARS-CoV-2, vorangegangener Gerichtsbescheid, Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf und Rückzahlungsverpflichtung, Jahresfrist für Widerruf eingehalten, keine Rechtswidrigkeit durch, angeblich häufige, Versäumung der einjährigen Widerrufsfrist in anderen Verfahren, maßgebliches Verhalten der zuständigen Behörde in ihrem Kompetenzbereich, Ablehnung von Beweisanträgen, mögliche europarechtliche Auswirkungen aufs Widerrufsverfahren, keine Willkür, vollumfängliche Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des Gerichtsbescheides, Ergänzung der Entscheidungsgründe lediglich zu neuem Vorbringen, Widerrufsverfahren, Jahresfrist, Verwaltungspraxis, Beweisantrag, Willkürvorwurf, Entscheidungsrelevanz
Urteil vom 28.04.2026 – W 8 K 26.129